Dual Use License - Was bedeutet das?
Wenn im Zusammenhang mit China und seltenen Erden von einer „Dual-Use-Lizenz“ die Rede ist, geht es nicht um Software, sondern um Exportkontrollen für Güter mit ziviler und militärischer Nutzung.
Was bedeutet „Dual Use“ hier?
„Dual Use“ = Produkte/Technologien, die zivil (z. B. Elektromotoren, Windräder, Smartphones) und militärisch (z. B. Lenkwaffen, Radarsysteme, Kampfjets) verwendet werden können.
Viele seltene Erden (z. B. Neodym, Dysprosium, Terbium) sind entscheidend für: Hochleistungsmagnete, Präzisionslenksysteme, Laser- und Sensortechnik, Batterien und Elektronik.
Was ist eine Dual-Use-Lizenz in China?
China verlangt für bestimmte Exporte eine behördliche Ausfuhrgenehmigung, wenn:
das Material als strategisch sensibel gilt, es in militärischen Anwendungen eingesetzt werden könnte oder das Zielland oder der Endnutzer sicherheitspolitisch relevant ist.
Das basiert u. a. auf dem chinesischen Exportkontrollgesetz (2020): Ohne diese Lizenz darf das Material nicht exportiert werden.
Für Unternehmen bedeutet das:
Zusätzliche Antragsverfahren; Prüfung des Endverbleibs (End-Use-Statement); Mögliche Verzögerungen oder Ablehnungen; Politische Abhängigkeiten
Welche Seltenen Erden sind betroffen?
Seit April 2025 umfasst die Exportkontrolle insbesondere mittel und schwer genutzte Rare-Earth-Elemente:
Samarium (Sm)
Gadolinium (Gd)
Terbium (Tb)
Dysprosium (Dy)
Lutetium (Lu)
Scandium (Sc)
Yttrium (Y)
Diese Metalle – einschließlich ihrer Oxide, Legierungen, Verbindungen und auch bestimmter verarbeiteter Produkte wie Magnete – unterliegen einer Exportkontrolle und müssen mit einer Dual-Use-Lizenz ausgeführt werden.
Erweiterte Kontrolle (Stand 2025/2026)
Nach weiteren Ankündigungen hat China außerdem zusätzliche seltene Erden und Materialien in seine Export-/Dual-Use-Listen aufgenommen oder geplant:
Holmium (Ho)
Erbium (Er)
Thulium (Tm)
Europium (Eu)
Ytterbium (Yb)
Diese Elemente und ihre Produkte sind in erweiterten Kontrollankündigungen genannt worden und können – je nach ihrer Form (Metall, Legierung, Oxid etc.) – ebenfalls unter die Lizenzierungspflicht fallen.